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Der Gründungszuschuss soll auf eine Ermessensleistung umgestellt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit liegt nunmehr vor.

Der Gesetzentwurf sieht die folgenden Änderungen vor:

  • Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt.
  • Die erste Förderphase (ALG I plus Pauschale 300 €) wird von 9 auf 6 Monate verkürzt.
  • Die zweite Förderphase (Pauschale 300 €, entspricht der bisherigen Weitergewährung des Gründungszuschusses) wird von 6 auf 9 Monate verlängert.
  • Der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird auf 150 Tage erhöht

14.10.2011 – Der Bundesrat hat sich gegen die Umstellung des Gründungszuschusses auf eine Ermessensleistung und gegen eine Verkürzung der Leistungen ausgesprochen.

Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bleibt somit vorerst auch über den 01.11.2011 hinaus erhalten.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tagt am Dienstag, den 8. November 2011, um das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu beraten.

Aktueller Stand: Vertagung der Beratungen zum GründungszuschussBerlin, 8.11.2011
Der Vermittlungsausschuss hat die Behandlung des Gründungszuschusses bzw. des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vertagt auf den 22.11.2011 ab 19 Uhr.

Fachkundige Stellungnahme in 24h!

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht, hat nicht selten ein Zeitproblem. Die ersten Monate werden genutzt um sich zu orientieren und zu bewerben. Im Laufe der zeit rückt die Idee sich Selbstständig zu machen immer näher in den Vordergrund und dann, wenn man endlich wieder einen Termin mit seinem Arbeitsvermittler hat, erfährt man von den 90 Tagen (ab Nov.11 voraussichtlich 150 Tage) Restanspruch die notwendig sind um einen Gründungszuschuss zu erhalten. Jetzt muss alles schnell gehen: Businessplan und fachkundige Stellungnahme! Die Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern etc., die bundesweit Erstberatungen anbieten, machen einen tollen Job, werden aber so stark nachgefragt, dass eine kurzfristige Terminvergabe oder gar direkte fachkundige Stellungnahme eher der Einzelfall sind.

Aus diesem Grund bieten wir die fachkundige Stellungnahme in 24h an. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen. Sofern noch kein Businessplan vorliegt, kann auch dieser kurzfristig erstellt werden, bzw. der Gründer bei der Erstellung unterstützt werden.

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